ambulante-pflege-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Ambulante Pflege – weil es zu Hause am schönsten ist

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung in der alltäglichen Lebensführung? Der ambulante Pflegedienst des Deutschen Roten Kreuzes sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst im Versorgungsgebiet Stormarn stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.

Kontakt

Grabauer Straße 17
23843 Bad Oldesloe
Tel: 0800 375 3750
E-Mail: ambulante-pflege@drk-stormarn.de

Das Ziel: Länger eigenständig leben

Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft können dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bietet unser ambulanter Dienst sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an. 

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

  • Kurzzeitig Erkrankte
  • Menschen mit Behinderung
  • Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
  • Personen, die eine ärztliche Verordnung für häusliche Pflege haben
Andre Zelck/DRK-Service GmbH

Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

  • Körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege (Behandlungspflege)
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen 
  • Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung  
  • Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung 

Was sind körperbezogene Pflegemaßnahmen?

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (im Bett, am Waschbecken, in der Dusche, beim Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Was zählt zur Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände & Versorgung von chronischen und akuten Wunden
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Augentropfen verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Wochendosett vorbereiten
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung via PEG-Sonde
  • Parenterale Ernährung via Port
  • Kompressionstherapie (Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverband)

Sie pflegen Angehörige zu Hause und wurden von Ihrer Krankenkasse aufgefordert, einen Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst nachzuweisen?

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen fachlich in der oftmals herausfordernden Pflegesituation und sichern die Pflegequalität im häuslichen Umfeld. Dieser Besuch zur Pflegeberatung (§37,3 SGB XI) ist für Sie kostenlos bei den Pflegegraden 1-5.

Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin mit uns!

Sie möchten in den Urlaub fahren oder benötigen für ein paar Stunden eine Auszeit von der Pflege Ihrer Angehörigen?

Die Pflegeversicherung finanziert diese Leistung. Kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie sich durch unsere kompetenten Mitarbeiter zum Thema Verhinderungspflege (SGB XI) beraten.